
Mit 1.1.2009 ist das Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) endgültig in Kraft getreten. Dieses Gesetz schreibt vor, dass bei Gebäudetransaktionen ein Energieausweis vorzulegen ist.
Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie benötigt man bei allen neuen Gebäuden einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig.
Wird nur ein einziges Nutzungsobjekt in einem Gebäude verkauft oder in Bestand gegeben (vermietet oder verpachtet), kann dieser Verpflichtung auf drei Arten nachgekommen werden:
entweder wird ein Energieausweis über das gesamte Gebäude vorgelegt; oder
es wird ein Energieausweis über das konkrete Nutzungsobjekt vorgelegt; oder
es wird ein Energieausweis über ein vergleichbares Nutzungsobjekt im selben Gebäude vorgelegt.
Mit anderen Worten:
Es muss nicht immer für jedes einzelne Nutzungsobjekt neuerlich ein Energieausweis erstellt werden. Es genügt ein Energieausweis für das gesamte Gebäude oder für ein vergleichbares Nutzungsobjekt im selben Gebäude.
Verantwortlich für das Vorliegen ist der Bauherr, der Vermieter bzw. der Verkäufer des Objekts.
Der Energieausweis hilft den Benutzern den Energieverbrauch und die Heizkosten abzuschätzen.
Die erforderlichen Daten für den Energieausweis können gewerberechtlich befugte Baumeister, Architekten, Ziviltechniker und akkreditierte Prüfanstalten ausstellen.
Der Energieausweis ist für zehn Jahre gültig, nach dieser Zeit muss der Energieausweis wieder neu Bewertet werden, da viel der Materialien überholt sind.
Was bringt der Energieausweis?
sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da der Energiebedarf von Gebäuden unkompliziert verglichen werden kann
informiert objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf
dokumentiert den Stand der Technik des Eigentums
dient als wichtiges Marketinginstrument
ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz
dient zur Gewährung von Förderungen
Der Energieausweis kann für folgende Bereiche genutzt werden:
Information der Eigentümer, Nutzer (Mieter) über die thermischen und energetischen Eigenschaften eines Gebäudes.
Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen an die Energieeinsparung und den Wärmeschutz.
Grundlage zur thermischen Gebäudesanierung und Gebäudeverbesserung.
Grundlage im Förderungswesen.
Was enthält der Energieausweis lt. EU-Gebäude-Richtlinie?
Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger – all dies steht auf dem Prüfstand.
Der Energieausweis zertifiziert jedoch nicht nur das Gebäude, sondern zeigt darüber hinaus auch Vorschläge zukünftiger Modernisierungen auf.
Was passiert wenn ein Verkäufer oder Vermieter sich nicht um die neuen Bestimmungen kümmert?
Wird kein Energieausweis vorgelegt oder ist der Ausweis älter als zehn Jahre, so gilt nach den gesetzlichen Bestimmungen zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Eine Verwaltungsstrafe ist bislang nicht vorgesehen. In der Praxis wird in den nächsten Jahren ohne Energieausweis aber gar nichts mehr gehen. Ist diese Neuregelung erst einmal besser bekannt, werden Käufer und Mieter auf einen Energieausweis bestehen. |