INFORMATIONEN ÜBER DEN ENERGIEAUSWEIS
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Mit 1.1.2009 ist das Energieausweis-Vorlagegesetz (EAVG) endgültig in Kraft getreten. Dieses Gesetz schreibt vor, dass bei Gebäudetransaktionen ein Energieausweis vorzulegen ist. Gemäß der umzusetzenden EU-Richtlinie benötigt man bei allen neuen Gebäuden einen Energieausweis bereits beim behördlichen Bauverfahren. Auch bei umfassender Sanierung, bei Zu- und auch bei Umbauten ist ein Energieausweis nötig. entweder wird ein Energieausweis über das gesamte Gebäude vorgelegt; oder es wird ein Energieausweis über das konkrete Nutzungsobjekt vorgelegt; oder es wird ein Energieausweis über ein vergleichbares Nutzungsobjekt im selben Gebäude vorgelegt. Mit anderen Worten: Der Energieausweis hilft den Benutzern den Energieverbrauch und die Heizkosten abzuschätzen. Was bringt der Energieausweis? sorgt für mehr Transparenz auf dem Immobilienmarkt, da der Energiebedarf von Gebäuden unkompliziert verglichen werden kann informiert objektiv und zeigt Einsparpotenziale auf dokumentiert den Stand der Technik des Eigentums dient als wichtiges Marketinginstrument ist ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz dient zur Gewährung von Förderungen Der Energieausweis kann für folgende Bereiche genutzt werden: Information der Eigentümer, Nutzer (Mieter) über die thermischen und energetischen Eigenschaften eines Gebäudes. Nachweis zur Erfüllung der Anforderungen an die Energieeinsparung und den Wärmeschutz. Grundlage zur thermischen Gebäudesanierung und Gebäudeverbesserung. Grundlage im Förderungswesen. Was enthält der Energieausweis lt. EU-Gebäude-Richtlinie? Gebäudehülle, Heizungsanlage, Lüftung, Warmwasserbereitung und eingesetzte Energieträger – all dies steht auf dem Prüfstand. Was passiert wenn ein Verkäufer oder Vermieter sich nicht um die neuen Bestimmungen kümmert? Wird kein Energieausweis vorgelegt oder ist der Ausweis älter als zehn Jahre, so gilt nach den gesetzlichen Bestimmungen zumindest eine dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Eine Verwaltungsstrafe ist bislang nicht vorgesehen. In der Praxis wird in den nächsten Jahren ohne Energieausweis aber gar nichts mehr gehen. Ist diese Neuregelung erst einmal besser bekannt, werden Käufer und Mieter auf einen Energieausweis bestehen. |